12.06.2017

Finanzkooperation d. Hofsteiggem. Bildstein - Buch - Wolfurt


Anlässlich der personellen Veränderung in der Buchhaltung 2015 fasste die Gemeindevertretung ein einstimmiger Grundsatzbeschluss, dass die Gemeinde Wolfurt ab 2016 Buchhaltungstätigkeiten im Sinne eines Dienstleisters für die Gemeinde Bildstein übernehmen soll. Um Landesförderungen für Gemeindekooperationen zu erhalten, ist eine Verwaltungsgemeinschaft mit mindestens 3 Mitgliedsgemeinden zu gründen. Diesbezüglich gab es in der Zwischenzeit mehrere Besprechungen der BürgermeisterIn der Nachbarbargemeinden Wolfurt, Buch und Bildstein in Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Gemeindeverband, um sich mit der Gründung einer „Finanzverwaltung Hofsteig“ zu befassen. Das Fördermodell für Gemeindekooperationen und die Vereinbarung zur Bildung der „Finanzverwaltung Hofsteig“ hat die Gemeindevertretung Bildstein am 7.3.2017 besprochen und den Beitritt per 1.1.2017 einstimmig beschlossen. Die Aufgaben der Finanzverwaltung für die Gemeinden Bildstein und Buch übernimmt die Gemeinde Wolfurt. Dazu gehören Buchhaltungstätigkeiten, Lohnverrechnung, Erstellen des Rechnungsabschlusses, Voranschlages, mittelfristiger Finanzplanes und Beratungstätigkeiten in Finanzfragen. Die Gemeinde Wolfurt fungiert im Sinne eines Dienstleisters für die Gemeinde Bildstein. Gefördert werden die Personalkosten der „Verwaltungsgemeinschaft“ für die ersten 5 Jahre ab Eintrittsdatum der jeweiligen Mitgliedsgemeinde. Die Gesamtförderungssumme für die Gemeinde Bildstein beträgt € 34.000,00. Aufgeteilt auf fünf Betriebsjahre, davon im ersten Jahr 30 %, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 20 %, im vierten Jahr 15 % und im fünften Jahr 10 %. Verrechnet werden nur die tatsächlichen Leistungen, die für die jeweilige Mitgliedsgemeinde anfallen. Jede Mitgliedsgemeinde hat die Möglichkeit, unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist am Ende eines Kalenderjahres aus der Verwaltungsgemeinschaft auszutreten. Mit dieser Verwaltungskooperation wird es möglich sein den steigenden gesetzlichen Anforderungen an das kommunale Finanzwesen gerecht zu werden und die entsprechende Qualität nachhaltig zu sichern.


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