18.10.2023

Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024


Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 500,-- /Haushalt und kann bei ihrem Gemeindeamt ab dem

16.10.2023 bis 16.02.2024

mit Nachweis des Haushaltseinkommens beantragt werden.

 

Die (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt:

1 Person 1.900 Euro
2 Personen 2.800 Euro
3 Personen 3.250 Euro
4 Personen 3.650 Euro
5 Personen 4.100 Euro
6 Personen 4.500 Euro
7 Personen 4.950 Euro
Jede weitere Person + 430 Euro

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.

Wie bekomme ich den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024?

  • Dieser kann bei ihrer Gemeinde mit Nachweis des Haushaltseinkommens beantragt werden und wird ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt.
  • Jenen Haushalten, die den "Heizkostenzuschuss Plus" im Frühjahr 2023 des Landes bereits erhalten haben, wird der „Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024“ automatisch überwiesen.

Ein aktueller Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder ist zu erbringen.


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