28.02.2023

Heizkostenzuschuss PLUS 2023 (Kopie 1)

Um die gestiegenen Heizkosten abzufedern, führen Bund und Land den "Heizkostenzuschuss PLUS" ein.


Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 330,-/Haushalt und kann beim zuständigen Gemeindeamt ab dem 06.03.2023 bis 31.05.2023 unbürokratisch beantragt werden.

Mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ sollen breite Teile der Bevölkerung erreich werden. Deshalb wurde die Einkommensgrenzen auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt ausgeweitet:

1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.

Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss PLUS?

  • Der „Heizkostenzuschuss PLUS“ kann bei der Gemeinde beantragt werden und wird ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt.
  • Jene Haushalte, die den Heizkostenzuschuss des Landes bereits erhalten haben, wird der „Heizkostenzuschusses PLUS“ automatisch überwiesen.
  • Haushalte mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.

 

Ein aktueller Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder ist zu erbringen.

 


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